Kostenfreie Schulbeförderung
Der Kreisschulausschuss hat in der Sitzung im Februar die Kreisverwaltung beauftragt, die Schülerbeförderungssatzung zum Schuljahr 2017/18 zu überarbeiten und als freiwillige Leistung allen im Bereich des Landkreises wohnenden Vollzeitschülerinnen und –schülern des Sekundarbereichs II einen generellen kostenfreien Beförderungsanspruch einzuräumen.
Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Schulausschuss beschlossen, diesen kostenfreien Schülerbeförderungsanspruch wie im Sekundarbereich I bereits ab einem Schulweg von 2 km einzuräumen. Die Kreisverwaltung hatte zunächst vorgeschlagen, den kostenfreien Beförderungsanspruch erst ab einem Schulweg von mindestens 4 km zu gewähren.