Gemeinsame Resolution des Gemeinderat
Rat beschließt Resolution zur ländlichen Entwicklung.
Die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) schränkt die ländlichen Gemeinden in der Entwicklung sowohl im Bereich der Wohngebiete als auch im Bereich der Gewerbe- und Industriegebiete massiv ein. Aus diesem Grund wurde bereits auf dem Landesparteitag (LPT) der CDU Niedersachsen ein entsprechender Antrag gestellt.
Bei dem, auf Initiative des CDU Kreisverband Cloppenburg und Vechta, gestelltem Antrag wird neben einer Anpassung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) mit Ausnahmemöglichkeiten in ländlichen Gebieten auch eine Anpassung baurechtlicher Instrumente mit der Einführung einer neuen Baugebietskategorie „ländliches Gebiet“ im Baurecht gefordert.
Bundesparteitag stimmt für den Antrag
Auf dem Bundesparteitag der CDU in Hamburg wurde der Antrag von den Delegierten angenommen und entsprechend an die Bundespolitik weitergeleitet.
Rat der Gemeinde stimmt für gemeinsame Resolution.
Da besonders auch in der Gemeinde Garrel der Bedarf an Wohngebieten groß ist und aufgrund der GIRL sehr wenig geeignete Flächen zur Verfügung stehen, hat die SPD – Fraktion zusammen mit der CDU Fraktion eine Resolution ausgearbeitet, die an den Landkreis, das Land Niedersachsen und den Bund weitergeleitet werden soll.
Diese Resolution soll aus Sicht der CDU den vorangegangenen Anträgen Nachdruck verleihen und zu einer möglichst schnelle Umsetzung beitragen.
Text der Resolution:
RESOLUTION
Änderung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) – Wohnen und Zukunft im ländlichen Raum sichern
Die Kommunen in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta haben sich in den vergangenen Jahrzehnten sehr positiv entwickelt. Der wirtschaftliche Erfolg der Gemeinde Garrel ist in weiten Teilen eng verbunden mit der Entwicklung in der Landwirtschaft. Viele Menschen leben von und mit der Nähe zu landwirtschaftlichen Betrieben und ihren vor- und nachgelagerten Wirtschaftszweigen.
Die örtliche Politik hat es sich in den vergangenen Jahrzehnten zur Aufgabe gemacht, jungen Menschen Baugrundstücke für die Verwirklichung ihrer Wünsche und Ziele zur Verfügung zu stellen. Dasselbe gilt auch für Unternehmer und Existenzgründer, die sich mit ihren Betrieben in der Gemeinde ansiedeln möchten und dadurch weitere Arbeitsplätze schaffen.
Bei der Erschließung bzw. Planung neuer Bau- und Gewerbegebiete muss sich die Gemeinde Garrel unter anderem an den Vorgaben aus der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) orientieren. In der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) ist neben der Wertigkeit der in der Landwirtschaft durch die verschiedenen Tierhaltungen entstehenden Immissionen unter anderem auch festgelegt, welche Grenzwerte der jährlichen Immissionsbelastung die Bebauung eines Grundstückes noch möglich
erscheinen lassen. Hierzu werden die nach den Parametern der Richtlinie errechneten Belastungswerte für eine zu überplanende Fläche entsprechend kartographiert. Die Grenzwerte der GIRL dienen den Genehmigungsbehörden als Prüfinstrument für die sehr subjektive Erheblichkeitsschwelle einer echten Geruchsbelastung.
Derzeit betragen die Grenzwerte für die Bauleitplanung von Wohnbaugebieten bis zu 5 Prozentpunkte der jährlichen Immissionsbelastung. Bei einer Belastung zwischen 5 und 10 Prozentpunkten kann die Kommune mit einer entsprechenden Begründung noch eine Bauleitplanung durchführen. Bei einer Belastung von über 10 Prozentpunkten ist derzeit eine Bauleitplanung für Wohngebiete nicht mehr möglich. Die Abwägungsgrenze für gewerblich genutzte Grundstücke liegt derzeit bei
15 Prozentpunkten der jährlichen Immissionsbelastung.
Diese Regelung führt in der Gemeinde Garrel dazu, dass eine Vielzahl der ortsnahen Flächen im Hauptort, aber auch die meisten Flächen in den Nebenorten für eine Wohnbebauung nicht mehr zur Verfügung stehen und dementsprechend nicht überplant werden können. Hierdurch wird nicht nur in der Gemeinde Garrel, sondern auch in vielen anderen Kommunen des Landkreises Cloppenburg eine weitere wohnbauliche Entwicklung nahezu unmöglich gemacht.
Die Entwicklungsmöglichkeitender Gemeinde sind durch diesen Umstand stark gehemmt.
Bei der Bauleitplanung für Wohnbaugrundstücke sollte analog zur Regelung bei Gewerbegrundstücken eine Abwägungsmöglichkeit von mindestens 15 Prozentpunkten der jährlichen Immissionsbelastung möglich sein, damit sich die Gemeinde Garrel und andere betroffene Kommunen zum Beispiel im Landkreis Cloppenburg weiterhin positiv entwickeln können und die Lebensqualität im ländlichen Raum gesichert bzw. weiter ausgebaut werden kann. Zusätzlich könnte
durch eine Anpassung der Instrumente des Bauordnungsrechtes die Förderung des Wohnens im ländlichen Raum weiterentwickelt werden.
Mit dieser Resolution fordert der Rat der Gemeinde Garrel die Landes- und Bundespolitik auf, dass hier zum Wohle der Bevölkerung und auch zur Weiterentwicklung der Region eine Anpassung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) erfolgt und parallel eine Anpassung entsprechender bauordnungsrechtlicher Instrumente geprüft wird.