Antrag auf Einleitung des Abwahlverfahrens gemäß §82 NKomVG

2. Juli 2019

Pressemitteilung der Ratsmitglieder der Gemeinde Garrel

Mit heutigem Tag (02.07.2019) haben alle Ratsmitglieder schriftlich die Einleitung eines Abwahlverfahrens zur Abwahl des Garreler Bürgermeisters, Andreas Bartels, gemäß §82 (Abwahl) des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in seiner Fassung vom 17. Dezember 2010 beantragt

Das Vertrauensverhältinis zwischen den Fraktionen und dem Bürgermeister ist tiefgründig zerrüttet und nicht mehr gegeben. Die Arbeitsergebnisse des Bürgermeisters entsprechen nicht mehr den Erwartungen. Sein Auftreten in der Öffentlichkeit sowie in Gremien haben dem Ansehen der Gemeinde Garrel geschadet. Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Garrel haben sich auch zu diesem Schritt entschieden, um einen Imageschaden von der Gemeinde abzuwenden.

Die weiteren Schritte des nun anstehenden Verfahrens beschreibt §82 den NKomVG.

Unterzeichnet: Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Garrel.

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