Kostenfreie Schulbeförderung

7. März 2017

Der Kreisschulausschuss hat in der Sitzung im Februar die Kreisverwaltung beauftragt, die Schülerbeförderungssatzung zum Schuljahr 2017/18 zu überarbeiten und als freiwillige Leistung allen im Bereich des Landkreises wohnenden Vollzeitschülerinnen und –schülern des Sekundarbereichs II einen generellen kostenfreien Beförderungsanspruch einzuräumen.

Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Schulausschuss beschlossen, diesen kostenfreien Schülerbeförderungsanspruch wie im Sekundarbereich I bereits ab einem Schulweg von 2 km einzuräumen. Die Kreisverwaltung hatte zunächst vorgeschlagen, den kostenfreien Beförderungsanspruch erst ab einem Schulweg von mindestens 4 km zu gewähren.

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